Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.
Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.
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Neues aus dem iff
Kritik von Dirk Ulbricht an Crowdinvesting bei Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
Bei der öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“ am 08.04.2019 im Finanzausschuss des Bundestages äußerte sich der Direktor des...
Crowdfunding – riskant und ohne klaren Zweck
In der gestrigen Finanzausschusssitzung wurden Experten zu Änderungsbedarf des gesetzlichen Rahmens für Crowdinvesting gehört. Zwei davon erläutern, warum sie eine weitere Lockerung des Verbraucherschutzes ablehnen. Von Peter Mattil und Dirk Ulbricht Die gesetzlichen...
Verleihung „Versicherungskäse 2019“ des BdV erstmals mit Dirk Ulbricht in der Jury
Auch in diesem Jahr verleiht der BdV auf seiner 29. Wissenschaftstagung am 12. April 2019 wieder den Versicherungskäse des Jahres. Der Negativpreis ist inzwischen weit über die Grenzen der Versicherungsbranche bekannt und zeichnet das schlechteste Versicherungsprodukt...
Auxmoney and friends – Kredite für alle und jeder darf eine Bank sein?
Neue Anlage- und Kreditchancen, potenziell bessere Konditionen und Bequemlichkeit Dirk Ulbricht warnt in einem aktuellen Artikel in der Süddeutschen: Crowdlending Platformen bringen Geldgeber und Kreditnehmer ohne Banken zusammen. Was sich gut anhört, ist für keinen...
Stellungnahme „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen“
Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung am 8. April 2019 im Bundestag Von Dr. Dirk Ulbricht[1] Zusammenfassung: Der Anlegerschutz sollte bei Crowdinvesting eher weiter ausgebaut als zurückgefahren werden. Es ist aufgrund des Risikos mit Blick auf den Verbraucherschutz...