DAS PROBLEM

Seit Jahren nutzt ein Teil der Banken eine Gesetzeslücke, die bewusst von der Politik offen gehalten wird, um sich auf dem Umweg über die Versicherungskonzerne auf Kosten verschuldeter Menschen drastisch zu bereichern. Weil sie über diese unverdienten und umgeleiteten Zahlungen die Kunden täuscht, die glauben, eine Versicherung abgeschlossen zu haben, obwohl das Geld überwiegend dafür gar nicht gebraucht wird, und weil den Banken dies auch klar ist, handelt es sich wohl um Betrug im strafrechtlichen Sinne. Dass die Staatsanwaltschaft bisher noch nicht ermittelt hat, liegt wohl eher daran, dass so viele Banken in diesem Komplott involviert sind, dass das auch die Vorstellungskraft der Staatsanwälte sprengt. Das iff hat errechnet, dass hundertausende einzelner Verbraucher um insgesamt mindestens 3 Mrd. Euro in den letzten Jahren betrogen wurde.

WAS IST EINE RESTSCHULDVERSICHERUNG?

Eine Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die für den Verbraucher entweder die ganze Restschuld oder die Raten bezahlt, wenn das Risiko eintritt. Als Risiken werden vor allem der Tod aber auch Arbeitsunfähigkeit und zunehmend auch bestimmte Arbeitslosigkeitsrisiken versichert. Um es vorwegzunehmen: die Arbeitslosigkeitsversicherungen zahlen fast nie und die Arbeitsunfähigkeit trifft meist nicht die Probleme der Leute. Zudem funktionieren sie alle wie die Restschuldlebensversicherung: die Prämie ist weit überhöht und stellt eine versteckte Zahlung für den Kredit dar, die die Bank verschweigt.

DER „LEGALER WUCHER” – DIE AUFGENÖTIGTE RESTSCHULDVERSICHERUNG

Wer einen der Millionen Konsumentenkredite pro Jahr abschließt und damit einen Teil der 131 Mrd. Euro Ratenkredite in Anspruch nimmt, der kann sich den Kredit scheinbar nach den günstigsten Zinssätzen aussuchen. Ab 3,9% eff (Creditplus), ab 4,67 % eff. „59 Tage keine Rate” (Citibank), ab 3,99 % (RBS/Tchibo). Schlägt man beim Zinsvergleich auf dem Internet (www.Biallo.de) nach, werden daraus bereits beim üblichen Vierjahreskredit 5,65%. 7,14% oder 6,90% , Nebenentgelte nicht mitgerechnet. Zinsfreiheit und Ratenfreiheit vor Weihnachten, Niedrigzinssatz zum Einstieg, Niedrigstraten bei endlosen Laufzeiten und anderes mehr dienen als Lockvögel zur Überschuldung. Mit der Realität hat dies für die meisten Verbraucher nichts mehr zu tun. Die vom Gesetzgeber in Berlin und Brüssel vorgeschriebene Effektivzinsangabe ist zu einer Lachnummer geworden.

Bei vier Umschuldungen in zwei Jahren errechnete das iff schon 2003 für das ZDF bei der Citibank einen effektiven Jahreszinssatz von 30% p.a., das heißt, dass in drei Jahren sich eine Schuld verdoppeln kann, ohne dass der Kunde davon mehr hat, als wenn er sein Konto für 8% p.A. im selben Zeitraum überzieht und dann nur ein Viertel mehr bezahlt. Er könnte auch für dasselbe Geld seinen Kredit nicht nur 3 sondern 10 Jahre behalten.

Schon das ist Betrug am Kunden aber legal. Denn die Preisangabenverordnung ebenso wie Art. 1 A der EU-Richtlinie zum Konsumentenkredit haben unter dem Druck der Lobby bewusst Lücken gelassen, die inzwischen zur Regel geworden sind: Prämien aus Restschuldversicherungen müssen nicht mit angegeben werden, wenn kein rechtlicher Zwang zum Abschluss bestand. Um das auszuschließen genügt bisher ein Satz im Kleingedruckten: „Der Abschluss der Restschuldversicherung ist freiwillig” oder eine Box zum ankreuzen. Dass die Kunden bei vielen Banken ohne die Versicherung keinen Kredit bekommen oder auf einen Antrag ohne Versicherung eine solche einfach hinzugefügt wird und bei der Nachfrage, ob man so etwas auch ohne bekäme, viele Schalterbeamte dies als unmöglich bezeichnen, hat das iff in mehreren Tests herausgearbeitet. Selbst dort, wo der einfältige Kunde so ein Produkt wünscht, ist er betrogen, weil man ihn nicht darüber aufklärt, dass ihm eine solche Versicherung häufig nichts bringt oder aber für einen Bruchteil des Geldes viel besser unabhängig eingekauft werden könnte.

DER „ILLEGALE WUCHER” – EINE VERSICHERUNG, DIE KEINE IST!

Das alles ist aus Verbrauchersicht gemein aber nicht kriminell. Dahin kann es aber kommen, wenn dieses Zusatzprodukt bewusst so konstruiert wird, dass es sich für Wucher eignet. Solche Wucherprodukte kommen leider bei Finanzdienstleistungen immer mehr in Mode. Beim Kapitalanlagebetrug fing es an. Angebliche Altersrenten wie die „Securente” der Göttinger Gruppe, bei der das Label „Altersvorsorge” nur verschleierte, dass es um Höchstrisiken udn reine Spekulation ging. Auch die Kapitallebensversicherung war für die Hälfte der Nutzer, die vorher abbrachen, eine Mogelpackung, die man gerichtlich zugelassen als "legalen Betrug" bezeichnen durfte. Doch das Ausmass solchen "legalen Betrugs" bei Restschuldlebensversicherungen hat keine andere Versicherung (auch nicht die Kfz-Insassenversicherung) erreicht.

TODESFALL – EIGENTLICH EIN PROBLEM DER BANK

Wie kommt das? Bei Tod erlöschen die Schulden. So will es im ERgebnis unser Gesetz. Kein Erbe muss für die Schulden des Erblassers haften, es sei denn er möchte es, weil das Erbe mehr bringt als die Schulden. Etwas anderes gilt leider häufig für mithaftende Ehefrauen. Die Kreditgeber lassen auch die nicht-verdienende Ehefrau mitunterschreiben oder als Bürgin haften, so dass der Tod des bisher zahlenden verdienenden Partners sie hart trifft. Doch das Risiko ist nicht so hoch, wie die Banken behaupten. Die Gerichte halten solche Unterschriften oft für nichtig, wenn kein Vermögen der Ehefrau erwartet werden konnte.
Den Kunden treffen somit letztlich nur die Risiken, wo im Todesfall so viel Vermögen oder weitere Einkommen vorhanden sind, dass man auch die Raten weiter bedienen kann. Dann aber braucht man auch keine Versicherung, weil das Geld zur Rückzahlung ja vorhanden ist.

So rational braucht aber kein Kunde zu sein. Auch unsinnige Versicherungen werden gerne gekauft, wie man bei der Kapitallebensversicherung über Jahrzehnte bitter erfahren musste.

Doch gerade der Sicherheitssuchende Kunde wird betrogen. Das Hauptargument gegen die Restschuldversicherung ist nämlich ihr Preis. Sie ist wucherisch überteuert und nur durch die Koppelung an den Kredit verkäuflich. Jeder Kunde könnte für den Bruchteil des Preises eine weit bessere Sicherung erwerben.

Braucht die Bank wenigstens eine solche "Versicherung", dann könnte man immerhin noch ihren Kauf verstehen. Aber auch das stimmt nicht. Stirbt der Kunde hat die Bank zwar ein Ausfallrisiko. So ein Risiko haben aber auch die Vermieter und alle anderen Dauerleister. Trotzdem lassen sie die Mieter keine Mietlebensversicherung abschließen. Es handelt sich für sie nämlich nicht um ein ungewisses zukünftiges Ereignis, das man versichern sollte. Der Tod einiger Kunden ist gewiss. Laut Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist das beim Ratenkredit seid Jahren eine konstante Anzahl von Kunden. Schon wer mehr als 1000 Kunden hat, weiß also genau, was ihn erwartet und wie viel er zurücklegen muss. Zieht man davon noch die Fälle ab, in denen Erben oder Zweitschuldner weiterzahlen, dann ergibt sich ein Betrag, den die Bank auf alle Kunden umlegen kann. Er ist laut Statistik der Auszahlen geringer als 0,05% der Kreditsummen.

Statistiken über Sterbewahrscheinlichkeiten, will man keine eigenen aus der Praxis der Restschuldversicherung benutzen, gibt zudem das statistische Bundesamt heraus. Wollte die Bank dies bei einem typischen Autokredit für einen Kunden von 45 Jahren abdecken, würde dies beim Mann im schlimmsten Fall 188 € Kosten. Tatsächlich aber haben wir einen Fall vorliegen, wo die Bank dafür 942 € vom Kunden verlangte, also fast das sechsfache oder anders ausgedrückt: unsere Bank verdient 834 € bei einer so unbedeutenden Versicherung und dabei wird noch so getan, als ob der Versicherer betrügen oder wuchern würde. Tatsächlich sind es nämlich die Banken.

WIE WÄRE ES, WENN ES IN DEUTSCHLAND MARKTWIRTSCHAFT GÄBE?

Auf 1000 45 jährige Männern kommen 3 Todesfälle, bei Frauen 1,5 Todesfälle. Mit 55 Jahren sind es 7 bei den Männern und knapp 4 bei den Frauen auf je 1.000 Kunden. Man muss also 0,3% bzw 0,15% auf den Zinssatz aufschlagen. Das ist kaum merklich und schon könnte die Bank bei allen Todesfällen auf Zahlung ganz verzichten.
Wir haben dies für einen typischen Autokredit über 10.000 € ausgerechnet, den ein(e) 45 jährige(r) für 5 Jahre aufnimmt. Männer müssten dann 188 € mehr bezahlen und Frauen 99 € bzw. einen monatlichen Aufschlag auf die Rate von 3,13 € für den Mann und 1,65 € für die Frau. Praktisch sind es wahrscheinlich insgesamt nur 2 €, weil bei einigen ja nach dem Tod weitergezahlt wird und sehr kranke Kunden häufig auch keinen Kredit bekommen. Leider bietet trotzdem keine Bank dies den Kunden an.

Aber es gibt noch eine günstigere Variante, die die Kunden noch weniger kostet. Das ist eine freie Risikolebensversicherung, die der Kunde sich entweder auf eigene Faust beschafft oder aber die die Bank mit einem günstigen Gruppentarif einkauft und den Kunden zur Verfügung stellt. Das ist für die meisten Kunden noch billiger. Es würde in unserem Fall nur 82 € oder 1,37 € pro Monat für alle Kosten, wenn man z.B. den Direktversicherer Hannoversche Leben nimmt. Eine degressive Lebensversicherung wie es die Restschuldversicherung gibt es nicht? Sie ist in jeder Kapitallebensversicherung enthalten. Alleinstehend gibt es so eine Versicherung z.B. schon in England. Es wäre kein Problem, sie anzubieten, wenn die Banken mit kundenfreundlicher Beratung die Nachfrage schaffen würden.

Aber die Kunden sind weit besser beraten, wenn sie eine Standardlebensversicherung kaufen. Man sollte mit 35 eine Risikolebensversicherung über 100.000 € für 12 € im Monat abschließen, die dann bis zum 60ten Lebensjahr zum günstigen Abschlusstarif läuft. Mit ihr sichert man nicht nur alle Kredite ab, sondern die Erben erhalten im Todesfall auch noch eine ansehnliche Summe, die sie gut gebrauchen können. Sie können stattdessen auch die Raten weiterzahlen und das Geld ganz behalten, je nachdem, wie es ihnen geht.

Und wenn die Bank eine exklusive Sicherheit verlangt? Kein Problem, dann trete ich sie ihr zur Sicherheit insoweit ab, wie der Kredit noch nicht getilgt ist.

Könnte der Kunde dann nicht die Bank betrügen und dieselbe Sicherheit mehrfach abtreten? Kein Problem für Bankjuristen mit Rechtskenntnissen. Sie brauchen nur ins BGB zu schauen. Man kann die Abtretbarkeit ausschließen oder von der Zustimmung des Versicherers abhängig machen. Dann weiss die Bank bei Kreditabschluss genau, ob sie oder jemand anderes die Sicherheit hat.

WIE MAN EIN PRODUKT FÜR DEN BETRUG ENTWIRFT – DIE PROVISION

Doch von solchen Lösungen sind wir weit entfernt. Die Restschuldversicherung wurde bewusst zu einem Betrugsprodukt entwickelt, mit dem man Wucher betreiben kann, ohne dass Gerichte und Kunde es merken.

Die Gerichte verbieten nämlich seid 1981 den Banken Wucherzinsen zu nehmen, die beim Doppelten des üblichen liegen. Deshalb haben sie nun die Restschuldversicherungen entdeckt, mit denen man dasselbe Geld wie beim Wucher vom Kunden erlangen kann

Das funktioniert so.

Die Bank tut so, als ob sie der Versicherungsvermittler an der Haustür wäre. Sie nimmt für „ihre Vermittlung”, die in Wirklichkeit ein Aufdrängen unsinniger Produkte darstellt, eine Provision. Von dieser Provision weiß der Kunde nichts, weil sie der Form halber von der Versicherung an die Bank abgeführt wird, die sie zunächst vom Kunden in der Prämie versteckt verlangt. Dabei geht es nicht um Peanuts. Fasst die Hälfte der Prämie lässt sich die Bank heimlich zurückzahlen.

Die Provisionssätze sind geheim. Doch mit einiger List kann man der Laie sie wahrscheinlich erkennen. Nehmen Sie z.B. aus dem Jahre 2005 einen Ratenkredit der HypoVereinsbank mit einer Restschuldversicherung der Viktoria. Die Versicherer sind verpflichtet, die sogenannten Rückkaufswerte anzugeben, das ist der Teil der von mir im voraus gezahlten Prämie, den ich bei vorzeitigem Abbruch bzw. Umschuldung zurückerhalte. Während man in den USA diesen Anteil einfach mit den Zinsen zurückrechnet (sog. 78er Methode) gibt es bei uns Tabellenwerte, deren Herkunft niemand versteht. Nur eins ist sicher, wer nach 6 Monaten abbricht staunt, dass er in diesem Versicherungsvertrag 51% der Prämie verloren hat.

Warum? Weil die Versicherung schon die Provision an die Bank gezahlt hat. Also wissen wir, wie hoch die Provision war: die Hälfte der Prämie.

Das aber ist noch nicht alles. Die Bank hat ja die Hälfte der Prämie gar nicht an die Versicherung weitgeleitet. Trotzdem lässt sie sich diesen Betrag vom Kunden finanzieren. Der Zahlt also für einen Kredit, den es wirtschaftlich gar nicht gibt. Die Kosten führen dazu, dass im vorliegenden Fall sogar 71% der Zahlung des Kunden nicht an die Versicherung sondern an die Bank fließt.

Der Versicherer ist nicht der Nutznießer sondern nur der Komplize.

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG – DER KUNDE ZAHLT AUF UMWEGEN AN DIE BANK

Aber auch das reicht ihr noch nicht. Bei Versicherungen gibt es nämlich eine Regel, dass die Beträge, die die Versicherung im nachhinein wegen eines geringeren Risikos nicht brauchte, als Überschuss ausweisen und an die Versicherten zurückerstatten muss. Man nennt das Überschussbeteiligung. Die BAFIN-Statistik weist solche Überschüsse in sehr bescheidenem Masse aus. Solche Überschüsse werden aber nicht den versicherten Kunden sondern nur der Versicherungssumme zugute gebracht. Das heißt, nur die, die Gestorben sind, haben etwas davon.

In den meisten Fällen wird haben die Bankkunden gar nichts davon. Die Banken, die solche Versicherungen durch einen Rahmenvertrag als Gruppenversicherungen abschließen, meinen nämlich, dass sie die Überschussbeteiligungen erhalten.

DER TRICK MIT DER VORAUSZAHLUNG DER PRÄMIEN

Versicherungsprämien zahlt man monatlich während der Zeit, in der das Risiko eintreten kann. Zahlt der Kunde jährlich im voraus, so erhält er einen Bonus. So ist es z.B. im Hypothekenkredit.

Ganz anders aber im Ratenkredit. Die Bank verlangt vom Kunden die Prämien für die ganze manchmal 12 Jahre währende Laufzeit des Ratenkredites im voraus.

Sie weiß: bezahlen kann das keiner, der Kredit braucht. Deshalb erhält er in dieser Höhe noch zusätzlich einen teuren Kredit, so dass sich die Prämie dadurch leicht verdoppeln.

Welcher Bank das noch nicht reicht, die versichert zusüätzlich noch die Versicherungsprämien und die Zinsen. Das kann man unendlich fortsetzen.

UMSCHULDUNG

Einige Banken haben das System noch perfektioniert und es ist kein Geheimnis, wer der Marktführer im "revolving credit" System ist. Für jede Kleinigkeit der Anpassung zwingen sie den Kunden, den alten Kredit abzulösen und einen neuen abzuschließen. Zufällig verliert er dabei einen großen Teil der Restschuldversicherungsprämie, weil, wie oben gezeigt, ja nur der um die Provision verringerte Rückkaufswert erstattet wird. Auf diese Weise kann man sich leicht innerhalb von zwei Jahren bei vier Umschuldungen das Doppelte der weit überhöhten Prämie vom Kunden holen. Verbraucherschützer kommen hier auf einen Effektivzins von weit über 30% p.A. Die Gerichte können so etwas nicht rechnen und viele Anwälte leider auch nicht.

WAS TUN?

Wirtschafts- und sozialpolitisch ist dies ein Skandal, weil es vor allem die ärmeren Schichten trifft, die auf solche Ratenkredite und Anbieter angewiesen sind oder auf sie hereinfallen. Im Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wurde die entsprechende Passage, die das iff als hierzu gefragter Experte geliefert hatte, allerdings kurzerhand gestrichen. Armutsbekämpfung in der Wirtschaft war auch kein Thema der Rot-Grünen Koalition und ist es heute wohl auch nicht.

Dabei ist das Ganze auch rechtswidrig.

Zinsen müssen offen gelegt werden, das verlangt das Gesetz. Wer den Verbraucher zwingt, Geld an einen Dritten zu zahlen (Versicherer), der es dann der Bank zurückzahlt, der umgeht das Gesetz. Für diesen Fall ordnet es an, dass es gleichwohl auf ihn angewandt wird. Das gehört zur Tradition aller Verbraucherschutzgesetze.

Das Gesetz ist hart: der Kunde muss solche verschleierten Zinsen daher nicht bezahlen.
Bei 300 Mio Euro Restschuldversicherungsprämien pro Jahr und mehr Restschuldversicherungsverträgen als Risikolebensversicherungen
Im übrigen kann der Kredit wucherisch sein, so dass auch die anderen Zinsen nicht zu zahlen sind. Schließlich sind es eindeutig keine Versicherungs- sondern Kreditkosten, weil die Versicherung so viel niemals haben will und sich heimlich auch schämt, dass sie bei diesem Geschäft der Banken mitmachen muss. Doch sie ist mit gefangen. Die Prämien sind selber wucherisch und daher auch der Versicherungsvertrag nichtig.

Daher sollten die Kunden massenweise vor den Gerichten ihr Geld zurückverlangen.

Zu den Berichten in der Zeitung sowie zur Rechtsprechung vgl. die mit dem Link verfügbare Recherche in der FIS-Datenbank des iff

§6 Abs. 3 PREISANGABENVERORDNUNG "RESTSCHULDVERSICHERUNGSKOSTEN"

(3) In die Berechnung des anzugebenden Vomhundertsatzes sind die Gesamtkosten des Kredits für den Kreditnehmer einschließlich etwaiger Vermittlungskosten mit Ausnahme folgender Kosten einzubeziehen:

Kosten für Versicherungen oder Sicherheiten; es werden jedoch die Kosten einer Versicherung einbezogen, die die Rückzahlung an den Darlehensgeber bei Tod, Invalidität, Krankheit oder Arbeitslosigkeit des Kreditnehmers zum Ziel haben, über einen Betrag, der höchstens dem Gesamtbetrag des Kredits, einschließlich Zinsen und sonstigen Kosten, entspricht, und die der Darlehensgeber

ZWINGEND ALS BEDINGUNG FÜR DIE GEWÄHRUNG DES KREDITS VORSCHREIBT." (!)