Nach dem ehemaligen Verteidigungsminister Rupert Scholz, dem ehemaligen Innenminister Kanther ist erneut ein Minister aus der Kohl-Ära wegen schmutziger Finanzgeschäfte verurteilt worden.

Der ehemalige Bundesverkehrsminister Günther Krause (CDU) bekam am 30.10.2007 im Prozess um den Zusammenbruch seiner Firma eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Nach Überzeugung des Landgerichts Rostock hat er sich des Betrugs, der Insolvenzverschleppung und mehrerer Bankrottdelikte schuldig gemacht.

Krause war im Zusammenhang mit der Insolvenz 2002 bereits zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Den damaligen Hauptanklagepunkt Untreue hatte der Bundesgerichtshof aber später für verjährt erklärt. Der heute 54-jährige Krause hatte laut Gericht in den 1990er Jahren seine Firma Aufbau Invest GmbH in die Insolvenz geführt und Mitarbeiter um ihr Gehalt betrogen. Mit der Firma sollten günstige Eigenheime im Osten gebaut werden.

Die Verteidigung, die auf Freispruch plädiert hatte, legte umgehend erneut Revision ein. Die Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und vier Monate Haft ohne Bewährung gefordert hatte, will wegen der gewährten Bewährung ebenfalls Rechtsmittel prüfen. Der Rechtsstreit dauert inzwischen elf Jahre.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass Krause nicht seiner Pflicht nachgekommen war, einen Insolvenzantrag zu stellen, obwohl er drei Jahre lang wusste, dass die Firma zahlungsunfähig war. Der schwerwiegendste Punkt des Urteils war laut Gericht, dass Krause versuchte, sich seinen Verpflichtungen zu entziehen, indem er die Firma einem Strohmann übertrug. Dieser habe Name und Sitz der Firma geändert und neue Geschäftsführer eingesetzt, um so die Insolvenz zu verschleiern. Seinen Mitarbeitern stellte Krause laut Urteil persönliche Bürgschaften über ihr ausstehendes Gehalt aus, um sie von einer Zwangsvollstreckung abzuhalten, die nach Ansicht des Gerichts damals noch Erfolg versprochen hätte.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 31. Oktober 2007 (dpa).