Die erste überregionale Bank, die Teambank, hat seit dieser Woche die Bearbeitungsgebühr bei Konsumentenkrediten abgeschafft (Presseerklärung vom 18.1.2010). Eine Jahrzehnte alte Forderung, bei Krediten nicht zwischen einmaligen Zahlungen und Zinsen zu differenzieren und Bearbeitungsgebühren als Teil der „Zinsen” anzusehen, wird damit nun umgesetzt. Üblich sind bei Konsumentenkrediten Bearbeitungsgebühren von 2-4 % der Kreditsumme, die dazu mitfinanziert werden.

Bearbeitungsgebühr als Raub bei Umschuldung

Im Hypothekenkredit, wo wenig umgeschuldet wird, ist dies für viele Banken schon lange gängige Praxis. Hier werden allenfalls 1 % Gebühr erhoben. Im Ratenkredit erlaubten sich manche Teilzahlungsbanken sogar bis zu 6 % von der Kreditsumme. Dass dies absurd ist, weil ein Kredit über 50.000 € bei 2 % Bearbeitungsgebühr für die Bearbeitung nicht 10 mal mehr Aufwand bedeutet als ein Kredit über 5.000 € dürfte jedem klar sein. Da der effektive Jahreszins durch die Umverteilung von Vertragszinsen auf Bearbeitungsgebühren nicht berührt wird, liegt auch darin kein Grund, solch irrationale Gebühren zu nehmen. Der eigentliche Grund liegt in zwei für die Konsumkreditbanken wenig schmeichelhaften Tatbeständen: zum einen können sie dadurch im Wettbewerb bei besonders unerfahrenen Verbrauchern besser betrügen, dass sie eine hohe Bearbeitungsgebühr und daneben einen entsprechend niedrigeren Vertragszins groß herausstellen, während der effektive Jahreszins wenn überhaupt (erst nach neuem Recht ab 1. Juni muss er in der Werbung angegeben werden) ein unverstandenes Schattendasein fristet. Viel wichtiger ist aber der Raub an ärmeren Konsumenten über die Bearbeitungsgebühr. Viele Banken nutzen nämlich Kreditprobleme ihrer Kunden zur Umschuldung der ganzen Kredite. Vier vollständige Umschuldungen innerhalb von 2 Jahren waren z.B. bei der früheren Citibank keine Seltenheit. Da der Bundesgerichtshof mit einer erstaunlichen Naivität annahm, Bearbeitungsgebühren dienten auch bei 3 % noch dem Aufwand der Bearbeitung und seien daher bei vorzeitiger Ablösung nicht zu erstatten, konnten solche Banken leicht durch mehrfache Umschuldungen 10 % zusätzlich erwirtschaften, ohne dass dies im effektiven Jahrteszinssatz ausgewiesen war. Leidtragende waren die ärmeren Haushalte, die am Rande der Liquidität teilweise Zusatzbedarf hatten, weil sie die Raten vorübergehend nicht bezahlen konnten oder aber zusätzliche Kredite brauchten.

Diese skrupellose Nutzung von Lücken im Gesetz, die auch das neue Recht nicht gestopft hat, geht bei den meisten Banken also weiter. Interessanterweise hat der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen über das Disagio als verstecktem Zins es den Banken verwehrt, ein Disagio von mehr als 2 % als Bearbeitungsgebühr zu deklarieren. Die bessergestellten Wohneigentümer erhalten hier also ein besseres Recht als die einfachen Ratenkreditnehmer.

Nach der Bearbeitungsgebühr muss auch der Betrug mit den in Restschuldversicherungsprämien versteckten Bankzinsen aufhören.

Wenn jetzt die Teambank den Vorreiter macht, so kann man diesen Zugewinn an Ehrlichkeit, Preistransparenz und sozialer Gerechtigkeit nur begrüßen. Es bleiben allerdings noch die überhöhten Restschuldversicherungsgebühren, die nach ähnlichem Strickmuster gerade die Unterschichten bei Umschuldungen belasten und den Banken versteckte Provisionen und unverdiente Zinsen bescheren. Mit seinem neuesten Urteil zur Widerruflichkeit solcher Versicherungen hat der Bundesgerichtshof aber auch hier erste Stoppschilder gesetzt.

Bei den Bearbeitungsgebühren müssen die Verbraucherzentralen, die gegen unterschiedliche Anbieter der Finanzbranche vorgehen, um gesonderte Bearbeitungsgebühren zu unterbinden, noch warten. Bisher waren die ergangenen Urteile abschlägig (OLG Stuttgart vom 3.12.2009, Az. 2 U 30/09; LG Heilbronn vom 12.3.2009, zur Vorinstanz siehe die Entscheidung vom LG Heilbronn). Auch der Gesetzgeber hat die alte Betrugspraxis unbeachtet gelassen, als er lediglich die Angabe der Bearbeitungsgebühr ins neue Gesetz hineinschrieb, nicht aber definierte, was eine Bearbeitungsgebühr eigentlich von Zinsen unterscheiden soll. Ebenso wie beim Disagio, wo der Zinscharakter inzwischen anerkannt ist, kann man bei allen Banken mit hoher Bearbeitungsgebühr ja feststellen, dass dafür der Zinssatz abgesenkt wurde, was darauf schließen lässt, dass es sich nur um verlagerte Zinsen handelt. Schließlich sind Bearbeitungsgebühren auch de facto ebenso wie Zinsen von der Laufzeit des Kredites und damit zeitabhängig. Da die Verbraucher über ein für Raten relativ eng begrenztes verfügbares monatliches Einkommen verfügen, steigt mit der Höhe des Kredites auch die Laufzeit. Da die Bearbeitungsgebühr von der Kredithöhe abhängt, hängt sie damit auch von der Laufzeit ab.

One Price Only!

Helfen kann nur eine klare Vorschrift, die jede Art der Zinserstattung, der Preisangabe und der Zinsberechnung auf einen einzigen Zinssatz, den allein mathematisch korrekten effektiven Jahreszins beschränkt, der alle Kosten auch die Sicherungen wie eine RSV enthält. Alles andere mag für Rechenzwecke für diejenigen weiter erlaubt werden, die noch nicht mit dem Computer rechnen können.

Natürlich senkt die Teambank mit diesem Schritt dadurch nicht die Zinsen. Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung und die Genossenschaftsbanken sind hierbei Vorreiter. Die Verbraucherverbände und Warentest sollten deshalb anfangen, Listen von Banken zu veröffentlichen, die hohe Bearbeitungsgebühren und hohe Restschuldversicherungsprämien zulasten der in Not geratenen Verbraucher nehmen und bei Umschuldungen ausnutzen.