Öko-Test: P-Konto teuer und unzumutbar

Das seit dem 1. Juli 2010 eingeführte Pfändungsschutzkonto kann in seiner jetzigen Form das Problem der Kontolosigkeit und Wuchertendenzen bei Finanzdienstleistungen für Überschuldete nicht lösen. Dies zeigt ein Test der Zeitschrift Ökotest, der heute veröffentlicht wurde.

Jahr für Jahr zeigt der iff-Überschuldungsreport, dass immer noch fast jeder fünfte Klient einer Schuldnerberatungsstelle bei Erstkontakt über kein eigenes Girokonto mehr verfügt. Die Teilnahme am Wirtschaftsleben ist für die Betroffenen extrem erschwert, zudem steigen die Kosten für Zahlungsvorgänge stark an, weil sie nur noch mit Bargeld funktionieren und hierfür hohe Preise berechnet werden. Als Hauptgrund für Kontokündigungen wird von den Anbietern die hohe zeitliche und damit verbunden Kostenbelastung genannt, die durch Pfändungsversuche von Gläubigern verursacht wird. Auch die freiwillige Selbstverpflichtung der Banken aus dem Jahr 1996 – „Konto für Jedermann“ – hat daran nichts geändert, weil auch nach den Richtlinien des Zentralen Kreditausschusses Kontokündigungen beim Jedermannkonto erlaubt sind, wenn die Fortführung des Kontos „unzumutbar“ ist. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn z. B. das Konto durch Handlungen vollstreckender Gläubiger blockiert ist oder ein Jahr lang umsatzlos geführt wird oder wenn nicht sichergestellt ist, dass das Institut die für die Kontoführung und -nutzung vereinbarten üblichen Entgelte erhält.

Abhilfe sollte hier eigentlich das neu eingeführte P-Konto schaffen, weil der Aufwand der Banken bei Vollstreckungsversuchen der Gläubiger sinken sollte. P-Konten selbst sollen daher nicht gekündigt werden können. Der P-Konto-Test zeigt nun, dass viele Banken bei Umstellung auf das P-Konto die Leistungen stark beschneiden und/oder das Konto viel teurer wird, als ein „normales“ Girokonto. So bleibt zum Beispiel nach dem Testergebnis das Girokonto der ING-Diba kostenlos, Bargeld lässt sich aber nicht erhalten. Andere Anbieter langen stark bei den Preisen zu (zum Beispiel monatlicher Grundpreis bei der Netbank: 20 Euro), und zwar unabhängig davon, ob tatsächlich Pfändungen vorliegen oder nicht.

So kommt der Test zu der ernüchternden Empfehlung, P-Konten eigneten sich nur für Kunden, bei denen eine Pfändung droht oder bereits vorliegt. Von vorsorglicher Kontoumstellung raten die Autoren ab. Warten die Verbraucher aber ab, bis die Krise eingetreten ist, dann ist ihr Konto eventuell bereits gekündigt. Kann noch umgestellt werden, steigen oftmals die Kosten. Letztlich bleibt also alles beim Alten: Überschuldete verlieren ihr Konto oder werden kräftig zur Kasse gebeten. Nach Auffassung des iff könnte hier allein das gesetzliches Recht auf ein Girokonto Abhilfe schaffen.

iff rät, P-Konto trotzdem umzustellen

Gleichwohl kann sich das iff der Empfehlung nicht anschließen, kein P-Konto zu eröffnen. Das Gesetz hat nämlich kein Recht geschaffen, ein solches Konto zu bekommen sondern nur, ein bestehendes Konto entsprechend umzustellen. Das bedeutet, dass derjenige, dessen Konto wegen dauerhafter Überschreitung des Limits gekündigt wird, rechtlos darsteht. Das P-Konto selbst ist relativ immun gegenüber Kündigungen, da hier allenfalls die Nichtzahlung der Gebühren dazu führt. Es ist zudem zu erwarten, dass die Gerichte den Wucher bei den P-Konten eine Grenze setzen werden. Sie haben dies schon begonnen, indem die Commerzbank auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg ihre Wuchergebühren für Buchungen bei Überschuldeten reduzieren musste. Das wird erst recht für die P-Konten gelten, die ja vom Gesetzgeber ausdrücklich als Entlastung Überschuldeter gemeint sind.