Seit Jahren beklagen wir in Deutschland die Praxis der Banken, wertlose Restschuldversicherungen den Kunden aufzudrängen, in denen Provisionen von bis zu 70% zuzüglich absurder Finanzierungsgebühren für im voraus zu zahlende Prämien letztlich an die Bank zurückfließen, ohne dass sie dies im Zinssatz ausweisen müsste. Die SPD-Justizministerin hatte in der letzten EU-Richtlinie erfolgreich verhindert, dass die im Entwurf von 2002 vorgesehene Angabepflicht umgesetzt wurde. Nun gibt es überhaupt keine ausdrücklich Pflicht, die Kosten einer Restschuldversicherung auszuweisen. Viele Banken machen mit dem Verkauf der Restschuldversicherungen wie bisher weiter, weil leichter kein Geld zu verdienen ist. Es ist ein jahrelang schwelender Skandal, der das Licht auf die Ehrlichkeit im Bankgeschäft wirft und allmählich dem Verbraucherschutz seine ganze Ohnmacht vor Augen führt.

Der FSA in England scheint nun der Kragen geplatzt zu sein. Sie verklagte die Englischen Banken, denen wir schon in einer Studie 1998 für die EU die Urheberschaft an diesem Verbraucherbetrug attestiert hatten. Sie erhielt vor dem High Court Recht und die Financial Times Deutschland sieht jetzt Milliarden Rückforderungen auf die englischen Banken zukommen.

Deutschland, das sich rühmt, Verbraucherschutz ernst zu nehmen, hinkt hier hoffnungslos hinterher. Zwar hat der Bundesgerichtshof inzwischen anerkannt, dass es sich um verbundene Geschäfte handele, die auch nach Beendigung noch widerrufbar seien und damit den alten bankenfreundlichen Senat korrigiert. Ein Urteil dazu, dass nach vier Umschuldungen der Durchschnittszinssatz leicht über die 30%-Marke springen kann, fehlt jedoch noch und wird wahrscheinlich durch kluge Klagerücknahmen und Anerkenntnisse der Banken verhindert.

Dass es gute Alternativen gäbe hat das iff ausführlich in seiner Studie zu den Restschuldversicherungen als Liquiditätssicherung dargestellt. Es bleibt zu hoffen, dass dem Spuk entdlich ein Ende gesetzt wird.

(Quelle zum Prozess der FSA in Großbritannien: FTD.de vom 21.04.2011)