Nachdem in der Vergangenheit bereits die Produkte der staatlich geförderten Altersvorsorge wegen fehlender Transparenz, hohen Kosten und komplizierter Förderung kritisiert wurden, hat nun auch noch die Zulagenstelle in einem bedeutenden Umfang Zulagen von den Bürgern zurückgefordert.

Betroffen sind zum Beispiel Ehepartner, die durch die Geburt eines Kindes selbst anspruchsberechtigt wurden und dadurch einen Sockelbetrag von 60 Euro leisten mussten. Wurde dies nicht beachtet, wird im Nachhinein die gesamte Zulage zurückgefordert. Besonders problematisch ist, dass fehlende Beiträge für frühere Jahre nicht nachgeholt werden können. Nachdem ca. 2,5 Millionen von Sparern ihre Zulagen selbst haben verfallen lassen, wird nun ein weiterer Teil der Riester-Sparer enttäuscht. Dazu kommen viele Riester-Verträge, die abgebrochen oder nicht weiter bespart werden.

Das manager magazin titelt „Höchste Zeit für einen Systemwechsel” und spricht von einem „Verwaltungsalbtraum und Renditedesaster”. Das bisherige einfache Zählen von abgeschlossenen Riester-Verträgen als politischen Erfolg war kurzsichtig. Schon zur Einführung der Riester-Rente hat das iff Schwachstellen der Riester-Rente genannt, wie die Komplexität durch das nachträgliche Zulagen- und Steuersystem, die fehlende Möglichkeit, Zahlungen nachzuholen und das Risiko von Abbrüchen. Bereits damals wurden Vorschläge zur Verbesserung gemacht (siehe: Neue Impulse für die staatlich geförderte Altersvorsorge 2005 sowie Vorsorgereport 2003) und u. a. gefordert:

– Aufholmöglichkeit für Beiträge,
– Vereinfachung der Förderung sowie
– Kostentransparenz bei Produkten.

Seit 2002 unterstützt der Staat die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen. Von 14 Millionen Menschen, die mittlerweile für den Ruhestand sparen, sind 1,5 Millionen von den aktuellen Rückforderungen betroffen. Es wird geschätzt, dass die zuständige Behörde derzeit eine halbe Milliarde Euro zurückfordern wird. Wesentliche Gründe für die Rückforderung sind die vorzeitige Kündigung der Sparer, zu geringe Eigenbeitragszahlung oder die Nichtmitteilung der veränderten Lebensumstände an die zuständigen Stellen.

Auch die Zulagengewährung bei der Riester-Rente ist problematisch. Es wird erst nach mehreren Beitragsjahren von staatlicher Seite geprüft, ob der Verbraucher überhaupt förderungsberechtigt ist, siehe Financial Times Deutschland (ftd) vom 12. April 2011. Sind Anträge fehlerhaft, führt dies zu Rückforderungen.

Das Bundesfinanzministerium hat reagiert und laut ftd erklärt, dass es in bestimmten Fällen eine Möglichkeit der Nachzahlung geben wird, wenn die Bürger auf die Zulagenberechtigung vertraut haben. Trotzdem ist der Schaden groß. Das Vertrauen in die Riester-Rente schwindet zunehmend, denn der Fall der Rückforderungen ist nicht der erste Skandal um die Riester-Rente gewesen. Viele Risiken – wie Abbrüche während der Ansparphase, tatsächliche Renditen der angelegten Sparbeiträge und geringe Höhe der Beiträge an sich – werden derzeit in der Öffentlichkeit noch gar nicht diskutiert. Brechen, wie es bei Kapitallebensversicherungen in der Vergangenheit der Fall war, drei Viertel der Bürger den Vertrag vorzeitig ab, wäre dies gesellschaftlich eine Katastrophe.

Es ist Zeit, noch einmal grundsätzlich über das System der staatlichen Förderung von privater Altersvorsorge nachzudenken, damit wirklich alle Schichten erreicht werden und von der staatlichen Förderung auch im Rentenalter profitieren. Ansonsten besteht das Risiko, dass von der staatlichen Förderung lediglich eine Unternehmensförderung von Finanzdienstleistern und Strukturvertrieben übrig bleibt, denen die Haustür mit der Riester-Rente bei den Verbrauchern in den letzten zehn Jahren geöffnet wurde.