Die Commerzbank, die mit staatlicher Hilfe wegen Ihrer „systemischen” Bedeutung überlebte, lässt sich in ihrer Korrespondenz mit der Verbraucherseite an Arroganz kaum überbieten. Die Verbraucherseite handele „ohne Sachverstand” und stelle Fragen vom Niveau, ob „Wasser naß sei”. Dabei scheint der juristische Sachverstand doch recht bescheiden zu sein, wenn behauptet wird, es handelte sich bei den Restschuldversicherungen, mit dem gerade die Commerzbank die Verbraucher durch versteckte Kick-Back-Provisionen übervorteilt, um „selbständige Verträge”. Der Bundesgerichtshof (BGH Karlsruhe, Urteil, rechtskräftig vom 15.12.2009, AZ XI ZR 45/09, VuR 2/2010; FIS Nr. 44962) ), den die Commerzbank „richtig gelesen” haben will, schreibt dagegen ausdrücklich unter Zustimmung zu „Reifner und Konsorten”:
„16 3. a) Ob ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag verbunden im Sinne des § 358 Abs. 3 BGB sein können, ist in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur umstritten (bejahend: … Reifner, WM 2008, 2329, 2337; …) verneinend: …) 17 b) Der Senat entscheidet die Frage dahin, dass ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Verträge bilden, sofern die Voraussetzungen des § 358 Abs. 3 BGB vorliegen.”

Die Arroganz dieser Bank ist kaum zu übertreffen. Diese Bank hat den Staat um Milliarden geschädigt, die Verbraucher bei Überziehungsprovision und Extragebühren für Überschuldete sowie in den Restschuldversicherungen bisher extrem geschädigt und bleibt trotz Gerichtsurteilen uneinsichtig. Sie beteiligt sich bisher auch nicht an den Kommunikationsprozessen mit der Verbraucherseite. Wenn man das folgende Antwortschreiben liest, dann kann man kaum noch verstehen, warum Frau Merkel diese Bank zum Krisenmanagement einlud, für systemisch wichtig erklärte und die Steuergelder für eine stimmrechtslose Einlage in dieses Beispiel von Kundenorientierung benutzte.
Banken müssen insolvent gehen können. Wer sie um des Systems willen nach außen rettet, darf dabei nicht die Managementfehler mitretten. Dass der Rettungsschirm hier bis auf die unterste Ebene falsch als Freibrief für unverantwortliche Kommunikation interpretiert wurde, liegt auf der Hand. Die Marketing-Abteilung sollte sich dazu äußern.

Antwortschreiben der Dresdner cetelem Kreditbank / Commerz Finanz Bank auf einen Widerruf an die Verbraucherzentrale Brandenburg (Hervorhebung iff)

„Es nimmt daher nicht wunder, daß auch Ihre übrigen Ausführungen von keinerlei Sachkenntnis getrübt zu sein scheinen. Sie machen – wobei Sie allerdings nicht die Einzige sind – den gedanklichen Fehler, den zweiten Schritt vor dem ersten zu tun.

Entweder haben Sie das BGH-Urteil, das Sie zitieren, gar nicht oder jedenfalls nicht richtig gelesen, denn der BGH setzte in diesem Urteil als selbstverständlich voraus, daß zwei rechtlich selbständige Verträge vorlagen, nämlich der Kreditvertrag zwischen Verbraucher und Kreditgeber und der Versicherungsvertrag zwischen Verbraucher (als Versicherungsnehmer) und dem Versicherer.

Ihr Hinweis auf Reifner und Konsorten liegt daher neben der Sache, denn vernünftigerweise kann niemand  kann auf die Idee kommen, eine rechtlichen Einheit nach ihrer wirtschaftlichen Einheit zu hinterfragen. Eine solche Frage wäre genauso unbedarft wie die, ob Wasser naß ist.

Was die von Ihnen angeführten angeblichen Verfahren der Verbraucherzentrale Thüringen gegen die Santander Bank angeht, können Sie nicht im Ernst annehmen, daß wir auf derartige Gerüchte eingehen.”