Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) begrüßt grundsätzlich eine gesetzliche Regelung, die die Vermittler von Produkten des Grauen Kapitalmarktes und deren Produkte umfasst und mit anderen Bereichen der Kapitalanlage gleichstellt. Grundsätzlich sollten im Bereich der Finanzdienstleistungen gleiche gesetzliche Regeln geschaffen werden, sei es für Beratungsstandards, Produktinformationen oder dem Schutz der Verbraucher. Zu diesen Standards gehören:

(1) die Ausweisung von Renditeerwartung und Kosten – in Euro und Prozent,
(2) eine ausreichende Sachkunde sowie eine Berufshaftplicht der Vermittler und Berater,
(3) eine klare Erkennbarkeit für die Anleger bzw. Verbraucher, ob ein bloßer Verkauf oder eine Beratung im Sinne des Kunden erfolgt,
(4) eine mit anderen Produktgruppen vergleichbare Produktinformation und
(5) ein präventiver Schutz der Verbraucher durch die Aufsichtsbehörden, soweit Anbieter durch bestimmte Verkaufspraktiken oder Produkte auffallen, die auf unrealistischen Annahmen beruhen oder betrügerisches Verhalten vermuten lassen.

Die Beratung von Verbrauchern sollte daher bei Vermögensanlagen als Regel gesetzlich verankert werden, wie es in anderen Bereichen der Finanzdienstleistungen bereits üblich ist. Die Produktinformationsblätter müssen einheitlichen Standards folgen und vorab kontrolliert werden, damit sie vergleichbar sind, Kosten sollten als einheitliche Kostengröße in Euro und Prozent angegeben werden müssen, die Veröffentlichung der Verbraucherinformationen sollte im Internet dauerhaft und frei zugänglich erfolgen, die Vermittler bzw. Berater müssen zentral überwacht werden, Aufsichtsbehörden müssen zum Schutz der Verbraucher Warnungen aussprechen dürfen und der Ver-braucherschutz sollte als Ziel der Aufsichtsbehörde mit verankert werden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie zum Download als .pdf.