Anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Bundestages am 21. März 2012 begrüßt das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) die Einrichtung eines „Finanzmarktwächters” für Deutschland.
Fehlendes Frühwarnsystem in Deutschland
Es fehlt in Deutschland sowohl an einem Frühwarnsystem in Bezug auf Finanzdienstleistungen als auch an einer strukturierten Evaluierung von Gesetzesinitiativen, um feststellen zu können, ob die geplanten Verbesserungen für den Verbraucherschutz tatsächlich eingetreten sind. Auch finden sich Verbraucher trotz einhelligen Bekenntnisses aller Beteiligten zu mehr Transparenz immer weniger in der Produktwelt der Finanzdienstleistungen zurecht. Eine Unterstützung der Verbraucher durch Produktbewertungen und Grundlagenarbeiten zu Produktinformationen erscheint daher als ergänzende Maßnahme sinnvoll.
Die bisherigen Mittel des öffentlichen Sektors, die Bundesministerien und Verbraucherverbände derzeit für die systematische Marktbeobachtung zur Verfügung stellen, existieren nur anlassbezogen, erfolgen sporadisch und sind oft durch mediale und politische Aufmerksamkeit getrieben. Sie reichen nicht im Ansatz dazu aus, den Markt in den Bereichen Geldanlage inkl. Altersvorsorge, Kredit, Zahlungsverkehr und Versicherungen zu beobachten und Auffälligkeiten gezielt nachzugehen.
Aufsicht im Wesentlichen reaktiv
Die Folge ist, dass die bisherige Aufsicht im Wesentlichen reaktiv ist. Die Geschichte der Bundesrepublik ist daher kontinuierlich begleitet worden durch große Skandale im Bereich der Finanzdienstleistungen insbesondere im Bereich der Geldanlage, ohne dass ein Ende absehbar ist. Dies kann nur durch eine aktive Marktbeobachtung durchbrochen werden, die mit entsprechenden finanziellen Mitteln ermöglicht wird und bei der sowohl Warnungen ausgesprochen werden können, ohne Haftungsrisiken befürchten zu müssen, als auch die Möglichkeit besteht, die Aufsichtsbehörde in begründeten Fällen zum Handeln zu bewegen.
Daher ist es unerlässlich, zur Evaluierung der Umsetzungspraxis und der Wirksamkeit von Gesetzen sowie zur Marktbeobachtung eine Einrichtung zu betrauen, die durch entsprechende Feldtests auf Probleme aufmerksam macht. Für eine derartige Einrichtung sind langjährige Erfahrung der verantwortlichen Personen im Bereich des mystery shopping notwendig sowie eine Unabhängigkeit gegenüber Anbietern. Daher scheiden viele Unternehmen aus, die Produkt- und Dienstleistungstests zu Marketingzwecken durchführen, um Labels und Siegel an die Anbieter zu verkaufen.
Bisher kein ausreichender Schutz der Verbraucher
Die bisherigen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucher/innen seit der Finanzmarktkrise 2008 erscheinen nicht ausreichend. Beispielhaft sei hier das Beratungsprotokoll erwähnt. Die Beweissituation für Verbraucher hat sich durch das Beratungsprotokoll in der Praxis bisher nicht verbessert, zum Teil ist die Situation sogar schlechter geworden.
Für durchschnittliche Haushalte ist die Beratungssituation erheblich schlechter geworden. Wie der aktuelle Test des Verbraucherzentrale Bundesverbandes gezeigt hat, berät ein Großteil der Anbieter die Verbraucher nicht mehr zu fremden Produkten, sondern erwartet eine komplette Depotumschichtung und den Kauf neuer Produkte. Die Verbraucherzentralen als alternative Anlaufstelle sind finanziell und personell nicht so ausgestattet, um diese Lücke adäquat füllen zu können. Zudem fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung im Bereich der Anlageberatung für Verbraucherzentralen, wie sie im Bereich der Rechtsberatung gem. § 8 Abs. 1 Nr. 4 RDG besteht.
Viele Ansprüche der Verbraucher verjähren innerhalb von drei Jahren, bevor die Verbraucher den Schaden bemerken oder sich rechtlichen Beistand gesucht haben. Dies betrifft vor allem Beratungs- und Aufklärungspflichtverletzungen. Die Schuldrechtsmodernisierung hat hier falsche Anreize für die Anbieter gesetzt, die in der Regel zivilrechtliche Konsequenzen kaum befürchten müssen.
Die Verbraucher hätten hier in den letzten Jahren durch eine Beweislastumkehr, durch eine verlängerte Verjährungsregelung und eine finanzielle und rechtliche Stärkung der Verbraucherzentralen effektiv und mit einfachen Mitteln geschützt werden können.