In Deutschland verfügen etwa 80 Prozent der Haushalte über einen Dispositionskredit. Bei beträchtlicher Variation liegt der eingeräumte Kreditrahmen bei knapp dem 3-fachen des Nettoeinkommens. Arbeitslose, Alleinerziehende, Paare mit Kindern und Selbständige nutzen den Dispositionskredit häufiger. Einer Stichprobe unter Banken zufolge wurde bei 29 Prozent der Konten mit Dispositionsrahmen der Kredit zum Befragungstag in Anspruch genommen.

Insgesamt werden die Zinssätze für Überziehungskredite von Experten der Verbraucherorganisationen als zu hoch angesehen. Die im Vergleich zu Ratenkrediten höheren Zinsen für Dispositionskredite erscheinen nicht durch höhere Ausfallquoten gerechtfertigt. Das Fortbestehen hoher Zinsen wird dadurch begünstigt, dass Konsumenten ihre Kontenwahl nur in geringem Maße von den Preisen der Dispokredite abhängig machen. Raten- und Abrufkredite sind nach Meinung von Experten der Verbraucherorganisationen und Schuldnerberatung selten als Alternative für einen kurzfristigen Liquiditätsausgleich geeignet. Anders sei dies bei dauerhafter Nutzung des Dispositionskredits als Ersatz für einen Ratenkredit zu beurteilen. Teilweise werden dadurch die Schutzvorschriften des Verzugs ausgehebelt.

Die Studie diskutiert die Vor- und Nachteile verschiedener rechtlicher Regelungen, die darauf abzielen, die Höhe der Dispozinsen zu begrenzen und Fehlnutzungen zu vermeiden: hierzu gehören eine klare Wucher- bzw. Preisobergrenze und eine hervorgehobene Preis-angabe in der Werbung, Hinweisschreiben bei exzessiver Nutzung, die Begrenzung preistreibender Faktoren und eine jährlichen Berichtspflicht. Erfahrungen im Ausland und in anderen Rechtsgebieten zeigen, dass solche Mittel wirkungsvoll sein können.

Je nach Stärke des Eingriffs besteht für die Politik hierbei ein Zielkonflikt zwischen der Versorgung mit Dispositionskrediten und günstigen Konditionen. Es ist möglich, dass klare Wucher- bzw. Preisobergrenzen zu einer Kostenverlagerung führen; dies kann anhand dieser Studie jedoch nicht abschließend beurteilt werden. Ein Ende der Quersubventionierung der Kontoführung durch Dispozinsen kann aus Verteilungs- und Preisgerechtigkeitsgründen politisch gewollt sein. Es würde die betroffenen Haushalte entlasten und zu mehr Preisgerechtigkeit führen.

Aktuelle Beispiele aus der Praxis zeigen, dass günstigere Konditionen auf dem Niveau von Konsumentenkrediten und ein fairer Umgang mit dem Verbraucher bei Überziehungskrediten grundsätzlich möglich sind.