Angesichts des Kabinettsbeschlusses der Regierung zur Reform der Riester-Rente und der anhaltenden Kritik an den Produkten hält das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) es für wichtig, wieder mehr Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.

Nachdem der Staat 10 Jahre lang die Abschlüsse von Verträgen und damit Vertriebszahlen bei der Riester-Rente als Erfolg gefeiert hat, entstand mit der Kritik von DIW und Herrn Kleinlein (BdV) nun der Eindruck, Riester-Renten seien per se schlecht und nicht zu empfehlen. Wissenschaftler sprechen jetzt schon von einem „doppelten Trauma”: erst reicht die gesetzliche Rente nicht mehr und jetzt erscheint auch die private Altersvorsorge ein Fehler gewesen zu sein.

Richtig ist, dass aus schlechten Produkten durch eine staatliche Förderung nicht gute Produkte werden. Richtig ist auch, dass Verbraucherschützer von Anfang an Kritik an Produkten wie Rentenversicherungen geübt haben, sei es aufgrund fehlender Flexibilität, hohen Kosten oder in Bezug auf die Frage wem und in welcher Höhe Überschussbeteiligungen zufließen und wie Sterblichkeitsrisiken berechnet werden sollten.

Ausfallquoten von 20% nach allein sieben Jahren Riester-Rente (keine Zulagen mehr angefordert) und weiteren 20% (unstetige Abforderungen von Zulagen) deuten darauf hin, dass auch bei der Riester-Rente von hohen Abbruchquoten über die Gesamtlaufzeit von 30-40 Jahren zu rechnen ist. Auf dieses Risiko hatte das iff schon bei Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 hingewiesen.

Falsch ist aber, dass Riester-Produkte an sich eine Katastrophe sind. Renditen nach Kosten von 3,8 % in der Ansparphase hat selbst Herr Kleinlein (BdV) bei klassischen Rentenversicherungen für wahrscheinlich gehalten und ähnliche Renditen von 3-4 % sind auch bei anderen Riester-Produkten möglich, wie Modellrechnungen und Einschätzungen von Experten zeigen.

Aktuelle Diskussion ist getrieben von Fundamentalkritik an Lebensversicherern

Wichtig ist aus Sicht des Instituts, die Fundamentalkritik an Lebensversicherern nicht auf die Altersvorsorge an sich zu übertragen. Natürlich kann man fragen, ob das Verständnis von Lebensversicherern zur Verteilung von Überschüssen und die derzeitigen Kosten für die Verwaltung von Vermögen bei den Lebensversicherern noch zur heutigen Zeit passen. In anderen Branchen ist der Preisdruck viel höher und der Wandel weiter vorangeschritten, wie beispielsweise Indexfonds zeigen, die teilweise nur noch 1/10 der Verwaltungskosten von gemanagten Fonds haben.

Bedacht werden sollte, dass private Altersvorsorge sehr unterschiedlich betrieben werden kann, mit oder ohne staatliche Förderung, mit einfachen Sparplänen, klassischen Rentenversicherungen, Investmentfonds oder einer Immobilie.

Versachlichung der Diskussion ist notwendig.

Natürlich gibt es weiterhin offene Fragen zur Höhe der Kosten bei Riester-Produkten und der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung. Dazu soll unter anderem ein einheitliches Produktinformationsblatt dienen, dass das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) für das Bundesministerium entwickelt hat. Denn Verbraucher wissen nach Erkenntnis des instituts für finanzdienstleistungen e.V. (iff) oftmals nicht, was für ein Produkt sie abgeschlossen haben und wie dieses Produkt funktioniert. Da sie auch die Kosten kaum vergleichen können, erkennen sie nicht, ob es sich um ein teures oder günstiges Produkt handelt und haben auch keinerlei Vorstellung davon, was sie an Wertentwicklung und Rendite erwartet. Damit eine Vergleichbarkeit gewährleistet ist, sollen auf den geplanten Produktinformationsblättern die wesentlichen Informationen immer an der gleichen Stelle zu finden sein. Die Verbraucher müssen erkennen können, wie hoch die erwartete Rendite und wie die Kosten sind, um so eine sachliche Entscheidung treffen zu können. Die Auswahl besserer Produkte seitens der Verbraucher sollte schließlich auch zu einer Veränderung des Marktes führen.

Produktinformation als ein Baustein für einen sachlicheren Umgang mit der Riester-Rente

Produktinformationen können dabei immer nur ein Baustein für ein besseres Verständnis der Produkte und damit langfristig für einen besser funktionierenden Markt sein. Sie ersetzen weder eine Finanzielle Allgemeinbildung noch eine gute Beratung.

Verbraucher brauchen daher neben guten, vergleichbaren Produktinformationen auch einen gesetzlichen Rahmen, der sie vor Falschberatung und zu hohen Risiken schützt, die sie als Privatperson bei ihrer Altersvorsorge nicht tragen können bzw. nie tragen wollten. Hier zeigen die Skandale aus den vergangenen Jahrzehnten, dass entsprechender Regelungsbedarf vorhanden ist, der über Produktinformationen hinausgeht.

Auch verhindern sie nicht Altersarmut aufgrund niedriger Einkommen im Erwerbsleben oder können die Bürger davon abhalten, ihre Verträge abzubrechen. Transparenz und gute Informationen sind sinnvoll, sollten aber nicht von ihrer erwarteten Wirkung her überstrapaziert werden. Lösungen zur Verhinderung von Altersarmut müssen auf einer anderen Ebene gefunden werden.