Wucher ist Zwang. Herr J. hat sich als mündiger Bürger erwiesen, doch die Bank wird auch damit fertig, wie er uns schrieb:

„Beim Kredit Antrag wurde mir eine Restschuldversicherung angeboten. Diese habe ich abgelehnt, da ich sie als unnötig und zu teuer empfunden habe. Nachdem mein Antrag geprüft wurde, wurde mir die Restschuldversicherung als Bedingung für den Vertragsabschluss genannt. Es wurde mir erklärt, dass die Versicherung über eine 1-mal Zahlung mit dem Kredit finanziert wird. Auf die Frage, wieso in den Unterlagen „freiwillige Restschuldversicherung“ steht, antwortete mir der Mitarbeiter, dass der Kredit freiwillig ist und damit die Versicherung auch. Später habe ich erfahren, dass in einem solchen Fall, die Bank die Restschuldversicherungen mit in den Effektiven Jahreszins einrechnen muss.

 

Ich habe keine Gründe eine solche Versicherung abzuschließen:
1. Ich bin ledig und habe keine Erben
2. Ich habe außer Schulden nichts zu vererben

 

Mein Motiv für den Kredit war eine Umschuldung, leider habe ich keine Bank gefunden, die mir einen fairen Kredit anbot, ich hatte einen überzogenen Dispokredit und sah mich unter Handlungszwang.

 

Angefragt habe ich einen Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 180,00€ für 7,03% p.a. effektiv (ich denke das ist eine Realistische Erwartungshaltung),
verkauft wurde mir ein Kredit über 7 Jahre mit einer Monatlichen Rate von 240,36€, das waren  10,99% p.a. effektiv, der Unterschied, ohne Restschuldversicherung ist 18,89%, das sind insgesamt 3208,80€.“