In der aktuellen Ausgabe 11/19 des „€uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ ist ein Artikel zum Thema Inkasso und der Umgang mit Inkassobüros erschienen. Viele Betroffene zahlen aus Angst die viel zu hohen Beiträge. In einem Interview beantwortet Dr. Sally Peters Fragen zum Inkassogesetz.
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Empfängerinnen und Empfänger fühlen sich oft zur Zahlung gedrängt, obwohl 65 % der Betroffenen die Forderung als unberechtigt ansehen. Inkassoschreiben, ob berechtigt oder unberechtigt, sollten daher gründlich geprüft werden. Mit dem Onlineangebot www.inkasso-check.de der Verbraucherzentralen kann dies in einem ersten Schritt getan werden.
Oftmals sind Verbraucherinnen und Verbraucher unsicher, was ein Inkassodienst darf und was nicht. Die Firmen dürfen zwar zur Zahlung auffordern, Betroffene können jedoch immer gerichtlich Einwand einlegen. Auch die Zahlungsaufforderungen per Telefon und sogar per Hausbesuch sind erlaubt. Jedoch führt dieses in der Praxis oft zu einer Art Droh-Szenario, welches Druck auf den Betroffenen ausüben soll. Dabei ist zu beachten, dass seitens des Inkassounternehmens nur zum Ausgleich der Schulden aufgefordert, nicht jedoch Wertgegenstände oder Bargeld in Beschlagnahm genommen werden darf. Inkassofirmen müssen übrigens offiziell registriert sein, überprüfbar ist dies hier: www.rechtsdienstleistungsregister.de
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat eine Änderung des Inkassogesetztes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. In einem Interview €uro – Das Magazin für Wirtschaft und Geld“ beantwortet die iff Geschäftsführerin Dr. Sally Peters Fragen hierzu. Ihr Fazit: Es gibt zwar positive Ansätze, wie zum Beispiel die teilweise Reduzierung von Kosten, der Entwurf bleibt aber zum Beispiel hinsichtlich der Aufsicht hinter den Erwartungen zurück. Die iff Evaluierung hat beispielsweise gezeigt, dass die aktuellen verbraucherschutzrechtlichen Regelungen hier nicht ausreichend sind. Wünschenswert wäre hier weiterhin eine Zentralisierung auf Bundesebene.