iff-Konferenz findet dieses Jahr virtuell statt

Aufgrund einer aktuellen Verordnung des Landes Hamburg zum Corona-Virus, deren Maßnahmen bis Ende August gelten, wird die Tagung nicht in der geplanten Form stattfinden können.

Gerne möchten wir dem hohen Interesse an den Konferenzschwerpunkten Nachhaltigkeit, Überschuldung, Digitalisierung/Fintech sowie dem Umgang mit der gleichzeitigen Corona- und Klimakrise eine Plattform bieten.  

Wir haben uns dazu entschlossen, die diesjährige iff-Konferenz virtuell durchzuführen – mit vielen Vorteilen gegenüber einer Präsenz-Veranstaltung. Auch im virtuellen Format können Sie Fragen an die Referentinnen und Referenten stellen. Sie haben keinen Reiseaufwand und können von zu Hause oder aus dem Büro teilnehmen.

Hinweis für Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht: Es besteht die Möglichkeit, sich 9 Stunden als Fortbildung für den Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht gemäß § 15 Fachanwaltsordnung anerkennen zu lassen. Die fehlenden 6 Stunden bieten wir in unserem Herbstlehrgang am 18.09.2020 an. Die anrechenbaren Seminare sind im Programm mit FA/VuR gekennzeichnet.

Anmeldung und Programm finden Sie unter:

https://www.iff-hamburg.de/hamburg-2020/

Wir freuen uns, wenn Sie dabei sind, bleiben Sie gesund!