Das institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff) arbeitet an der Schnittstelle von Wissenschaft und Praxis. Als gemeinnütziges Forschungsinstitut verbindet es unabhängige Analyse mit anwendungsorientierter Arbeit und bringt unterschiedliche Perspektiven aus Forschung, Beratung und Praxis zusammen.
Dazu gehören Studien und fachliche Beratung ebenso wie Fortbildungen, Austauschformate und die Schuldnerberatungssoftware CAWIN. Im Mittelpunkt stehen Finanzthemen, die für Verbraucher:innen und besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen direkte Auswirkungen haben.
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Neues aus dem iff
Statement zur bundesweiten Aktionswoche der Schuldnerberatung 2013
Wie jedes Jahr findet 2013 die bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung statt. Dieses Jahr steht sie unter dem Motto: „Ein Recht auf Schuldnerberatung für alle Menschen in einer schuldenbedingten Notlage”, wobei die zugehörige Internetseite noch weiter geht und...
Euro-Zypernkrise – Mit einem Drei-Konten-System würden die Urheber der Krise verantwortlich gemacht
Das griechische Zypern ist bankrott Zypern hat etwas mehr Einwohner als Frankfurt am Main (791‘). Mit 37,6 Mrd. haben seine Banken vier Mal so viel Geld eingesammelt wie das Bruttosozialprodukt des Inselstaates. Das meiste davon (25,5 Mrd. ) haben Ausländer und...
Portugiesen reicher als Bundesbürger – hat sich die Bundesbank da nicht geirrt?
Die Bundesbank ist für Geldpolitik zuständig. Sie hat jetzt jedoch einen Bericht zur Sozial- und Vermögenspolitik vorgelegt, der mit den anderen Zentralbanken abgestimmt ist. Danach haben die Deutschen per Saldo ein Vermögen von 195.200 Portugiesen sind dagegen...
Bundesgerichtshof stellt Vorfälligkeitsentschädigungen infrage – Bank verhindert Urteil durch Anerkennung
BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung Durch eine Anerkennung eines Rückforderungsanspruchs gegen sich selber konnte ein Bank diesmal nicht verhindern, dass der Bundesgerichtshof (siehe BGH, Anerkenntnisurteil vom 17.01.2013 – XI ZR 512/11) vorher in der...
Zinsanpassungsklauseln müssen auch bei kurzfristigen Sparverträgen wie Tagesgeldkonten kalkulierbar sein
Bereits im Jahr 2010 hat der BGH entschieden, dass Zinsanpassungsklauseln in Sparverträgen, gemäß § 308 Nr. 4 BGB unwirksam sind, wenn sie nicht das erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweisen (BGH, Urt. v. 13.04.2010, Az.: XI ZR...