Die derzeitige Lage verschärft bestehende Rechtsunsicherheiten in Bezug auf Pfändungsmaßnahmen wie zum Beispiel Kontopfändungen. Positiv zu bewerten ist zwar, dass in diversen Bundesländern (z. B. Hamburg, Berlin) Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht mehr im Außendienst tätig sind, allerdings mit folgender Einschränkung: Die Ausbringung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen bzw. Pfändungs- und Einziehungsaufträgen ist von diesen Einschränkungen nicht betroffen. Dies führt dazu, dass noch immer gepfändet wird, aber Unterstützungsmöglichkeiten kaum vorhanden sind.
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